Ausgehend von diesem Artikel über Bibliomantie habe ich mal gedäumelt, was mir der Monat April 2017 so bringen wird:
„In der Einlegg der Beschw liegt der Wegfall des Einverständn mit der Bt.“
*
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Und jetzt weiß ich auch nicht weiter.
*Palandt BGB, Auflage 75, §1896 2 (3) d (Ja, je nun, das war das erste Buch in der Nähe. Ischwör.)
** in etwa: Durch die Einlegung einer Beschwerde ergibt sich ein Wegfall des Einverständnisses mit der Betreuung = Wenn ich eine Beschwerde einreiche, widerrufe ich damit mein Einverständnis = was heißt das nun für meinen Monat April?
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